Ackerbrache

o Ackerbrachen bieten vielen Tierarten einen wichtigen temporären Lebensraum
o Sie liefern Insekten, darunter vielen Nützlingen (z.B. Bestäuber), ein vielfältiges Nahrungsangebot, außerdem bieten sie Deckung für Feldlerche, Feldhase und Rebhuhn.
o Direkt auf dem Stoppelacker kann der Aufwuchs durch Selbstbegrünung erfolgen, eine Bodenbearbeitung fördert die Keimung der Ackerwildkräuter, muss aber nicht unbedingt erfolgen.
o Eine anfängliche Bodenbearbeitung kann auch Problempflanzen reduzieren, ebenso wie ein späterer Schröpfschnitt.
o Die Anlage kann flächig oder streifenförmig erfolgen, je breiter die Fläche, umso besser, damit neben Insekten und Ackerwildkräutern auch Säugetiere und Vögel profitieren können.
o Dabei sollte die Fläche mindestens bis zum Ende des Winters nicht bearbeitet werden, damit sie Insekten als Nist- und Überwinterungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Bei längerfristigen Brachen sollte zwischen April und Juni keine Bearbeitung erfolgen.
o Zu beachten ist, dass landwirtschaftliche Flächen ohne Erzeugung i.d.R. bis zum 15. November eines Jahres mindestens einmal landwirtschaftlich genutzt (gemulcht, gemäht o.ä.) werden müssen!
o Anrechnung Greening: Die Maßnahme ist als Ökologische Vorrangfläche (ÖKF) im Greening als „Brache“ anrechenbar (Gewichtungsfaktor 1,0). Die zusätzlichen Vorgaben können der Merkblattmappe Greening (siehe unten) entnommen werden

MERKBLATTMAPPE AGRARFÖRDERUNG Antragsjahr 202
Informationen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

o Weitere Infos und Quellen:

https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/ackerbrache/