Stoppelbrachen

o Werden die Äcker erst spät umgebrochen, bietet man den Tieren des Offenlandes einen Rückzugsraum und Nahrungsquellen (Ausfallsamen, Keimlinge).
o Auch werden Ackerwildkräuter gefördert.
o Auch Amphibien können während ihrer Wanderung in den Sommermonaten davon profitieren.
o Idealerweise findet die Stoppelbearbeitung erst am Ende des Winters statt, um auch Überwinterungsmöglichkeiten z.B. für durchziehende oder überwinternde Vogelarten anzubieten.
o Äcker, auf denen die Folgefrucht erst im Frühjahr angebaut wird, kommen in Frage.
o Das Programm „EULLa Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter“ kann im Rahmen des Zusatzmoduls „Später Stoppelumbruch“ die entstehenden Ertragseinbußen, ausgleichen.
o Das Vertragsnaturschutzprogramm sieht im Vertragszeitraum von 5 Jahren eine extensive Bewirtschaftung vor, in mindestens 3 Jahren muss Getreide angebaut werden, höchstens 2 Jahre (nicht hintereinander) darf die Fläche brachfallen.
o Dabei ist die Saatstärke auf der Vertragsfläche zu halbieren und keine Düngung, kein Pflanzenschutz anzuwenden.
o Die zusätzlichen Vorgaben, z.B. zu Anforderungen an die Größe der Fläche und zum Stoppelumbruch und die Prämien, können dem Vertragsnaturschutzprogramm (siehe unten) entnommen werden:
o EULLa PROGRAMMTEILE VERTRAGSNATURSCHUTZ ACKER / WEIN
o Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter
o Weitere Infos und Quellen:
o https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a7-stoppelbrachen/