Ackersäume und Puffersäume

o Streifenförmige Säume an Ackerflächen können Biotope miteinander vernetzen, z.B. entlang von Wegen, Schlagrändern, Hecken oder Gewässern, sie können die Strukturvielfalt der Landschaft erhöhen und Ackerwildkräuter sowie Insekten- und Vogelarten fördern.
o Kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln.
o Auf mageren Flächen mit Vorkommen seltener Ackerwildkräuter ist eine Selbstbegrünung empfehlenswert.
o Auf nährstoffreicheren Böden ist eine Selbstbegrünung ungeeignet, hier sollte eine Einsaat mit Wildpflanzenmischung aus zertifiziertem Regiosaatgut erfolgen. Die Aussaat erfolgt nach der Bodenbearbeitung zwischen Ende August und Mitte September.
o Bestehende Säume können durch Schlitzsaat aufgewertet werden.
o Mehrjährige Standzeit wünschenswert (Achtung Verlust Ackerstatus > 5 Jahre)
o Unerwünschte Pflanzenarten können durch Schröpfschnitt vor der Samenreife unterdrückt werden.
o Eine Staffelmahd auf Teilflächen, Schnitthöhen > 10 cm zum Schutz vieler Tierarten ist empfehlenswert (Achtung bei Anrechnung als Greening!)
o Auch Beweidung z.B. mit Schafen oder Ziegen ist möglich.
o Bearbeitungsruhe idealerweise zwischen 01.03. und 15.07.
o In Gewässernähe Mahd erst ab Mitte Oktober zum Schutz von Amphibien und Reptilien. Hier sind Schnitthöhen > 14 cm empfehlenswert.
o Anrechnung Greening: Die Maßnahme ist als Ökologische Vorrangfläche (ÖKF) im Greening als „Feldrand/ Pufferstreifen auf Ackerland“ anrechenbar (Gewichtungsfaktor 1,5). Die zusätzlichen Vorgaben können der Merkblattmappe Greening (siehe unten) entnommen werden:

MERKBLATTMAPPE AGRARFÖRDERUNG Antragsjahr 202
Informationen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

o Auch das Programm „EULLa Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau“ bietet einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Einbußen.
o Das Programm sieht eine Einsaat mit ein- oder mehrjährigen vorgegebenen Blühmischungen vor.
o Die zusätzlichen Vorgaben, z.B. zu Anforderungen an die Größe der Fläche und zu den Blühmischungen sowie die Prämien können dem EULLa Programm (siehe unten) entnommen werden:

Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau
EULLa PROGRAMMTEILE LANDWIRTSCHAFT II

o Weitere Infos und Quellen:

https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a3a-ackerrandstreifen