Ackerwildkraut-Acker

o Wertvolle Pflanzen wie Rittersporn, Frauenspiegel, Hasenohr, Kornrade oder Ackerkrummhals sind heute selten geworden.
o Für deren Erhalt und Förderung spielen Ackerflächen, die extensiv bewirtschaftet werden, eine wichtige Rolle. Insekten, Vögel und Säugetiere profitieren von extensiven, blühenden Ackerflächen als Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsort.
o Eine regelmäßige Bodenbearbeitung ist wichtig, um konkurrenzschwachen Ackerwildkräutern das Keimen auf offenen Bodenstellen zu ermöglichen, längere Brachen sollten daher vermieden werden.
o Die extensive Bewirtschaftung sollte möglichst mehrjährig auf der gleichen Fläche erfolgen (Achtung: > 5 Jahre  Verlust Ackerstatus beachten!!)
o Das Programm „EULLa Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter“ bietet einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Einbußen.
o Das Vertragsnaturschutzprogramm sieht im Vertragszeitraum von 5 Jahren eine extensive Bewirtschaftung vor, in mindestens 3 Jahren muss Getreide angebaut werden, höchstens 2 Jahre (nicht hintereinander) darf die Fläche brachfallen.
o Dabei ist die Saatstärke auf der Vertragsfläche zu halbieren und keine Düngung, kein Pflanzenschutz anzuwenden.
o Die zusätzlichen Vorgaben, z.B. zu Anforderungen an die Größe der Fläche und zum Stoppelumbruch und die Prämien, können dem Vertragsnaturschutzprogramm (siehe unten) entnommen werden:

EULLa PROGRAMMTEILE VERTRAGSNATURSCHUTZ ACKER / WEIN
Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter

o Weitere Infos und Quellen:

https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a4b-ackerwildkraut-schutzaecker/