Einsaatbrache

o Blühende Brachflächen können Insekten (z.B. Bestäuber) sowie Agrar- und Offenlandvogelarten einen wertvollen temporären Lebensraum bieten.
o Auch zur Biotopvernetzung kann eine blühende Brache einen Beitrag leisten.
o Die Maßnahme eignet sich vor allem auf ertragsstarken Standorten, eine geeignete Saatgutmischung beugt so dem Aufkommen von Problemunkräutern vor.
o Jedoch sind auch ertragsschwächere Standorte geeignet, die arm an seltenen Ackerwildkräutern sind.
o Die Flächen sollten hierbei möglichst breit gewählt sein, denn so werden Störungen von außen verringert.
o Dem starken Aufkommen bestimmter unerwünschter Beikräuter kann durch mechanische Bodenbearbeitung vor der Einsaat und erhöhter Saatdichte entgegengewirkt werden.
o Zur Reduzierung dominanter Beikräuter kann ab Mai/ Juni auch ein Schröpfschnitt erfolgen.
o Bei mehrjährigen Brachen sollte zwischen April und Juni keine Bearbeitung erfolgen.
o Die Maßnahme ist als Ökologische Vorrangfläche (ÖKF) im Greening als „Feldrand/ Pufferstreifen auf Ackerland“ anrechenbar (Gewichtungsfaktor 1,5) oder bei entsprechender Saatgutauswahl auch als Honigbrache (Gewichtungsfaktor 1,5). Die zusätzlichen Vorgaben können der Merkblattmappe Greening (siehe unten) entnommen werden:
MERKBLATTMAPPE AGRARFÖRDERUNG Antragsjahr 202

Informationen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Weitere Infos und Quellen:
o https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/ackerbrache/