Ernteverzicht auf Teilfläche im Getreide

o Wenn Teilbereiche im Schlag nicht geerntet werden, stehen sie über Winter zahlreichen Arten (z.B. Rebhuhn, Grauammer und Feldlerche) als Deckung, Rückzugsort und Nahrungsangebot zur Verfügung.
o Insbesondere überwinternde Vogelarten, Wintergäste und Zugvögel aber auch Kleinsäuger und Insekten profitieren von dieser Maßnahme.
o Ist die Fläche linear/ als Streifen angelegt, dient die Maßnahme auch der Biotopvernetzung.
o Vor allem magere Standorte mit geringem Vorkommen von unerwünschten Beikräutern sind geeignet.
o Auf guten Böden sollte der Ernteverzichtstreifen jährlich rotieren, damit sich die dominanten Beikräuter nicht etablieren können.
o Die Streifen sollten dabei mindestens zwei Arbeitsbreiten (6-25 m) breit sein.
o Gesamtgröße der Ernteverzichtsfläche von 0,5 ha ist ausreichend.
o In Abhängigkeit von Zielart und Folgekultur sollte der Streifen über den Winter bis Ende Februar/Mitte März stehenbleiben.
o Das Programm „EULLa Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter“ kann im Zusatzmodul „Ernteverzicht“ einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Einbußen ermöglichen.
o Die genauen Vorgaben hierzu und die Förderprämien können dem Vertragsnaturschutzprogramm (siehe unten) entnommen werden:

EULLa PROGRAMMTEILE VERTRAGSNATURSCHUTZ ACKER / WEIN
Vertragsnaturschutz Acker – Lebensraum Acker

o Weitere Infos und Quellen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/ernteverzicht/index.htm
https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a9-ernteverzicht-auf-teilflaechen-im-getreide/