Kibitzinsel

o Kiebitze sind heute durch vielerlei Ursachen hierzulande extrem selten geworden und in ihrem Bestand bedroht, weshalb sie auf der Roten Liste RLP als vom Aussterben bedroht eingestuft werden.
o Durch gezielte Maßnahmen kann der Kiebitz jedoch unterstützt werden. Als bodenbrütender Vogel profitiert er von einer lückigen, kurzen Vegetation und kann daher durch eine Kurzzeitbrache, die sogenannte Kiebitzinsel, innerhalb eines bewirtschafteten Schlags gefördert werden.
o Je größer die Insel, umso wertvoller, da Kiebitze gerne in Kolonien brüten. Optimal sind Größen zwischen 0,5 und 3 Hektar.
o Dabei eignen sich insbesondere Flächen, auf denen bereits in früheren Jahren Bruten unternommen wurden sowie feuchte bzw. nasse Äcker.
o Bäume und andere vertikale Strukturen scheut der Kiebitz, weshalb Äcker in der Nachbarschaft von Bäumen und Sträuchern nicht in Betracht kommen.
o Über mögliche Ausgleichszahlungen und weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kiebitzes kann die GNOR e.V. Auskunft geben. Ansprechpartner: Gerardo Unger Lafourcade, (01575) 1078271, gerardo.unger.lafourcade(at)gnor.de oder Dr. Martin Kreuels (0171) 5075943, martin.kreuels(at)gnor.de
o Weitere Infos und Quellen:
o https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a8b-kiebitzinseln/
oNABU Praxishandbuch Kiebitzschutz
o http://gnor.de/projekte/kiebitzprojekt/